Tiefgaragen und Parkdecks
Viele Parkhäuser und Tiefgaragen zeigen Schäden durch jahrzehntelanger Nutzung und bedürfen einer Instandsetzung. Oftmals entstehen diese Schäden aufgrund bestehender Undichtigkeiten (z.B. nicht mehr funktionsfähiger Fugen) oder durch den Eintrag von tausalzhaltigem Wassers durch die Nutzer. Besonders zu nennen sind hier die chloridhaltigen Sockelbereiche von Stützen und Wänden. Ab einem sogenannten chritischen Chloridgehalt besteht die Gefahr der Lochfraßkorrosion an der Bewehrung. Diese Form der Korrosion ist nicht sichtbar und kann daher zu einer schweren Beeinträchtigung der Tragfähigkeit führen. Daher ist eine genaue Analyse und Bewertung der Schadensursachen notwendig für die weitere Planung.
Instandsetzungsmaßnahmen sind nach einer genauen Bauwerksanalyse (Probennahmen und -auswertung) und dem Aufstellen eines Instandhaltungsplans gemäß der Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb und in Zukunft nach der Instandhaltungs-Richtlinie des DAfStb durch einen Sachkundigen Planer zu planen und durchzuführen. Bei der Sanierung von Beton sind auch die Brandschutzeigenschaften von Wänden, Decken, Dächern und Stützen zu beachten.
Hierbei ist sicherzustellen, dass der konstruktive Brandschutz den Anforderungen aus der Baugenehmigung und den einschlägigen Vorschriften (z.B. Garagenverordnung) steht. So ist ggf. die Betonüberdeckung über Betonstahleinlagen zu überprüfen. Die BAUINST GmbH kann im Bedarfsfall mit Meßgeräten eine Prüfung der ausreichenden Betondeckung durchführen.
Ist-Zustand-Feststellung
Instandsetzungsmaßnahmen sind nach einer genauen Bauwerksanalyse, bestehend aus Untersuchungen, Probennahmen und Auswertung (Ist-Zustand) und dem Aufstellen eines Instandhaltungsplans gemäß der Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb durch einen Sachkundigen Planer zu planen und durchzuführen. Eine Analyse des Ist-Zustand vom betrachteten Bauwerk ist zwingend durchzuführen, bevor eine Planung zur Instandsetzung erfolgen kann.