Wasser- und Abwasserbauwerke
Abwasserbauwerke
Die Instandsetzung von Bauwerken als Teile von Abwasser- und Kläranlagen gehört zu den anspruchsvolleren Bauvorhaben im Bereich der Betoninstandhaltung. Hier ist neben der Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb das das Merkblatt DWA-M 211 „Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken in kommunalen Kläranlagen“ und für die einzusetzenden Produkte die „Richtlinie für die Prüfung von Mörteln für den Einsatz im Sielbau, Fassung 2001“ zu beachten.
Die Betonbauteile werden zum Teil durch besonders hohe Aggressivität des Abwassers und zum Teil auch durch mechanische Beanspruchung (Räumerlaufbahnen, Rührwerke etc.) stark beansprucht.
Die Dichtigkeit des Betons ist hier besonders wichtig, um ein Eindringen der aggressiven Medien in den Untergrund und den mechanischen Beanspruchungen auf einzelne Bauwerksteile stand zu halten. Besonders schädigend sind Säuren und Sulfate, die lösende und treibende Angriffe auf den Beton hervor rufen.
Die Betonbauteile werden zum Teil durch besonders hohe Aggressivität des Abwassers und zum Teil auch durch mechanische Beanspruchung (Räumerlaufbahnen, Rührwerke etc.) stark beansprucht.
Die Dichtigkeit des Betons ist hier besonders wichtig, um ein Eindringen der aggressiven Medien in den Untergrund und den mechanischen Beanspruchungen auf einzelne Bauwerksteile stand zu halten. Besonders schädigend sind Säuren und Sulfate, die lösende und treibende Angriffe auf den Beton hervor rufen.
Wasserbauwerke
Wasserbauwerke sind durch Süß- und Salzwasser stark beanspruchte Bauwerke, z.B. Schleusen, Kanäle, Hochwasserrückhaltebecken, Stauanlagen etc.. Für die Instandhaltung dieser Bauwerke gilt neben der Instandsetzungsrichtline des DAfStb und der TR-Instandhaltung als weitere Grundlage für die Planung die ZTV-W LB 219. Für die Wasserbauwerke wurden eigens neue Expositionsklassen eingeführt, um den besonderen Beanspruchungen Rechnung zu tragen.
Ist-Zustand-Feststellung
Instandsetzungsmaßnahmen sind nach einer genauen Bauwerksanalyse, bestehend aus Untersuchungen, Probennahmen und Auswertung (Ist-Zustand) und dem Aufstellen eines Instandhaltungsplans gemäß der Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb durch einen Sachkundigen Planer zu planen und durchzuführen. Eine Analyse des Ist-Zustand vom betrachteten Bauwerk ist zwingend durchzuführen, bevor eine Planung zur Instandsetzung erfolgen kann.